Für Anwohner

Liebe Riesaerinnen und Riesaer,
ein Fest bringt Freude und gemeinsames Erleben. Um dies bei einer so großen Besucherzahl realisieren zu können, sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und Verkehrseinschränkungen erforderlich. Alle notwendigen Informationen finden Sie stets aktualisiert auf dieser Seite. Wir freuen uns, über Ihre Unterstützung, damit wir gemeinsam unsere Stadt nachhaltig positiv präsentieren können.

Sperrgebiet | Festgebiet
Bitte beachten Sie, dass im laufenden Planungsprozess noch Änderungen möglich sind.
Infos zu den Sperrkreisen

Bild von Luftballons

Stadtschmücken

Machen Sie mit!
Damit sich Riesas Innenstadt zum Tag der Sachsen vom 6. bis 8. September von ihrer besten Seite zeigt, sind alle Anwohner herzlich aufgerufen, tatkräftig bei der Ausschmückung zu helfen. Starterpakete hierzu wird es ab demnächst u.a. im Rathaus und in der RIESA INFORMATION geben – Wimpelketten, Windmühlen und Luftballons sind nur einige Möglichkeiten, um Eingänge oder Balkone im Festgebiet zu verschönen. Wir sind gespannt auf Ihre kreativen Ideen!

Oft gefragt.

Sie haben Fragen zu Abläufen, Pattsituationen, zum Programm? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir haben für Sie häufig gestellte Fragen zusammengetragen und hoffen, dass diese bereits eine umfangreiche Antwort auf Ihre Anfragen bereithalten. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich auch gern an das Projektbüro unter festjahr@in-riesa.de wenden.

Mein Kind geht im Festgebiet in die Schule? Wie wird dies vor und nach dem „Tag der Sachsen“ geregelt?

Am Freitag, 6. September, und am folgenden Montag, 9. September, haben die Schulen im Festgebiet schulfrei. Schulen, welche außerhalb des Festgebietes liegen, bleiben wie gewohnt für den Schulbetrieb geöffnet. Ausnahmen werden durch die jeweiligen Einrichtungen direkt bekannt gegeben.

Mit welchen Einschränkungen ist für die Einwohner Riesas zu rechnen?

Der Veranstalter rechnet mit ca. 300.000 Gästen. Damit bei dieser großen Besucherzahl Ordnung und Sicherheit gewährleistet bleiben, sind im Sinne des Sicherheitskonzeptes entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und Verkehrseinschränkungen erforderlich. Dazu ist es aus verkehrsrechtlicher Sicht notwendig, einen inneren und äußeren Sperrkreis für das Festgebiet einzurichten. Dabei wird der innere Sperrkreis nahezu autofrei sein, was bedeutet, dass ein Befahren der Straßen und das Parken auf öffentlich gekennzeichneten Flächen während der Festzeiten nicht möglich ist. Der innere Sperrkreis kann durch Anwohner grundsätzlich auch nachts nicht befahren werden.Der äußere Sperrkreis dient dazu, Anwohnern, Lieferanten, Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitern sowie Mitwirkenden am Fest die Zufahrt in den Sperrkreis zu ermöglichen. Wichtig ist, dass dadurch Rettungswege für Rettungsfahrzeuge und Krankentransporte jederzeit freigehalten werden können. Wir bitten alle Anwohner um Verständnis, dass es bereits ab dem 31. August zu ersten verkehrsrechtlichen Einschränkungen, vor allem Halte- und Parkverboten, im Bereich des Festgebietes geben wird, um die umfangreichen Vorbereitungs- und Aufbaumaßnahmen durchführen zu können.

Wo sind die Grenzen des inneren und äußeren Sperrkreises?

Der innere Sperrkreis umfasst das eigentliche Festgebiet von der Pausitzer zu Elbstraße sowie vom Alexander-Puschkin-Platz bis zum Rathausplatz. Der äußere Sperrkreis ist das Gebiet zwischen dem inneren Sperrkreis und dem weiteren Stadtgebiet. Die Zuordnung einzelner Straßen zu den Sperrkreisen finden Sie hier.

Ab wann gilt die Sperrkreisregelung?

Die Sperrkreise werden in folgenden Zeitraum angelegt: Ab Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr bis Sonntag, 8. September 2019, voraussichtlich 21.00 Uhr

Ich wohne im inneren Sperrkreis. Wie komme ich am Festwochenende auf Arbeit?

Anwohner der Sperrkreise können Anträge auf Zufahrtsberechtigungen außerhalb der Festzeiten bzw. für Anwohner-Parkplätze im äußeren Sperrkreis stellen. Der innere Sperrkreis ist autofrei zu halten. Als Zufahrtsberechtigung werden Vignetten vergeben, welche gut sichtbar an der linken Innenseite der Frontschreibe der Fahrzeige (Fahrerseite) anzubringen und nur dann gültig sind.

Wer kann eine Zufahrtsberechtigung für den äußeren Sperrkreis beantragen?

Zufahrtsberechtigungen für den äußeren Sperrkreis können sowohl Anwohner des inneren und äußeren Sperrkreises sowie Arbeitnehmer mit Arbeitsort im inneren oder äußeren Sperrkreis beantragen. Bei zweiterer Varianten muss die Zufahrtsberechtigung durch den Arbeitgeber beantragt werden.

Wozu berechtigt die Zufahrtsberechtigung/Vignette?

Die Vignette berechtigt zur Ein- und Ausfahrt und zum Befahren des äußeren Sperrkreises. Fahrten sollten dennoch auf das Nötigste begrenzt werden.

Wo finde ich die Anträge auf Zufahrtsberechtigung?

Die Anträge stehen ab Juli 2019 auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung und sind außerdem an der Riesa Information und im Rathauses erhältlich.

Wie erhalte ich meine beantragte Zufahrtsberechtigung und ein Parkschein des Anwohner-Parkplatzes?

Die beantragten Dokumente werden Ihnen rechtzeitig zugeschickt. Wir bitten Sie jedoch, vorher genau zu prüfen, ob Sie von den jeweiligen Verkehrseinschränkungen in den Sperrkreisen betroffen sind. Bewohner des inneren Sperrkreises werden zudem gebeten, eine Möglichkeit zu finden, ihr Auto anderweitig unterzubringen, bspw. bei Freunden, Bekannten oder auf dem Firmengelände.

Ich bekomme am Festwochenende Gäste. Kann ich dafür eine Vignette beantragen?

Das ist grundlegend nicht möglich. Wenn Ihre Gäste nicht bereits Donnerstag anreisen, haben diese nur die Möglichkeit, auf einem der Großraum-Parkplätze zu parken. Gäste sind nicht befugt, Anträge dahingehend zu stellen. Ebenfalls wird es auch in Anlieger- und Nebenstraßen häufig Parkverbote geben, sodass Sie die Gästefahrzeuge ebenfalls auf Ihrem Grundstück abgestellt werden müssen.

Darf ich im inneren Sperrkreis mit dem Fahrrad fahren?

Auf den Festmeilen ist das Fahren mit dem Fahrrad verboten.

Darf mit Tieren (z.B. Hunden) im Sperrkreis spazieren gehen?

In den Sperrkreisen darf mit Hunden spazieren gegangen werden. Allerdings ist ein Volksfest dieser Dimension nicht alltäglich für Mensch und Tier. Zum Schutz der Bürger, Besucher und des Tieres selbst müssen Hunde daher an der Leine geführt werden und bei Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.

Ich bin auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Kann dieser mich erreichen?

Ja. Mit den Pflegediensten werden separate Absprachen getroffen. Gegebenenfalls kann es aber zu zeitlichen Verschiebungen kommen, wie die Mitarbeiter ihre Touren umstellen oder manche Wege zu Fuß bewältigen müssen. Wir bitten dafür um Verständnis.